Shuttle Service Marcel Graß
Shuttle Service Marcel Graß

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informationen:

Abholung zum Flughafen
ES gelten die Vertraglich festgelegten Zeiten. Natürlich werden Sie direkt vor Ihrer Haustür abgeholt und Ihr Fahrer vom Shuttle-Service-Cottbus unterstützt Sie kostenlos beim Tragen Ihrer Gepäckstücke bis ins Fahrzeug.

 

Ankunft am Flughafen
Am Flughafen werden Sie direkt bis zum Abflugbereich gefahren und auf Wunsch auch noch bis zum Check-In Schalter begleitet. (kostenpflichtige Zusatzleistung)

 

Rückfahrt vom Flughafen
Nachdem Sie Ihren Koffer in Empfang genommen haben erwartet Sie Ihr Fahrer vom Shuttle-Service-Cottbus bereits je nach Vereinbarung am Treffpunkt, mit einem Namensschild am Gate oder alternativ an der Information.

 

Abholzeiten
Sofern Sie keinen ausdrücklichen Abholtermin wünschen, gibt Ihnen der Shuttle-Service-Cottbus die Abholzeit für den Transfer vor. Der Shuttle-Service-Cottbus garantiert Ihnen damit das rechtzeitige Erreichen Ihres Fluges unter Ausschluss von höheren Gewalten.

Im Falle der selbstständigen Festlegung der Abholzeit , kann der Shuttle-Service-Cottbus keine Garantie für das rechtzeitige Erreichen des Fluges aussprechen.

 

Beförderung Kinder
Pro Erwachsenem ist die Beförderung eines Kindes unter 12 Jahren kostenfrei. Die Anzahl der Personen im Bus ist auf 7 Personen begrenzt.

 

Beförderung Gepäck
Je Person 1 üblichen Reisekoffer und 1 Stück Handgepäck kostenlos. Bei Mitnahme weiterer Gepäckstücke ist eine Absprache mit dem Shuttle-Service-Cottbus notwendig. Übergrößen und Maße müssen vorher dem Shuttle-Service-Cottbus bekannt gegeben werden.

AGB

§1 Zustandekommen des Vertrages

Die Transferleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch den Shuttle-Service-Cottbus zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt der Shuttle-Service-Cottbus das Angebot des Kunden auf Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt der Shuttle-Service-Cottbus das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist der Shuttle-Service-Cottbus 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot des Shuttle-Service-Cottbus innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Shuttle-Service-Cottbus.

§2 Inhalt des Vertrages

Die Transferleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Buchungsbeleg. Der Shuttle-Service-Cottbus muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Buchungsbeleg des Kunden.

Die Beförderung von maximal einem Kind unter 12 Jahren pro Erwachsenen (bis zu gesamt 7 Personen) ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. Die Beförderung erfolgt durch den Shuttle-Service-Cottbus.

2.1. Der Shuttle-Service-Cottbus verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2.2. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse ect. sind auch vom Shuttle-Service-Cottbus nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich dem Shuttle-Service-Cottbus; sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die gesondert abgefragt werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§3 Preis

Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle bzw. bei unserem Leistungsträger bei Antritt der Transferfahrt, sofort und in voller Höhe zu entrichten.

§4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden beim Shuttle-Service-Cottbus spätestens bis 2 Wochen vor Fahrtantritt vor, werden keine Gebühren erhoben.

Die Gebühren bei einem späteren Rücktritt sind wie folgt:
bis 1 Woche vor Abholung - 25% des Transferpreises
bis 3 Tage vor Abholung - 50% des Transferpreises
bis 1 Tag vor Abholung - 100% des Transferpreises

Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, dem Shuttle-Service-Cottbus nachzuweisen, dass der
tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

§5 Gewährleistung

Der Shuttle-Service-Cottbus haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der Shuttle-Service-Cottbus dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung des Shuttle-Service-Cottbus der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Der Shuttle-Service-Cottbus haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis des Shuttle-Service-Cottbus zu bringen.

§6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Shuttle-Service-Cottbus Stand 09/2005

Zusatzservice

Begleitung zum Check-In Schalter

Ausdrücklicher Einzeltransfer
Bei Buchung Ihres Transfers haben Sie Möglichkeit diese Option zu wählen.
Diese Option ist kostenpflichtig, stellt aber sicher, dass auf dem direkten Weg
zum Flughafen bzw. vom Flughafen keine weitere Partei hinzu steigen kann.

Beförderung Übergepäck
Im Preis Ihrer Buchung ist bereits pro Person 1 üblicher Koffer sowie ein übliches Stück Handgepäck integriert. Soll mehr Gepäck befördert werden, so ist dies mit einem Preisaufschlag verzeichnet. Geben Sie bitte bei Ihrer Buchung die Art des Übergepäcks detailliert an.

Weitere Anfahrtsadressen
Wenn Sie weitere Anfahrtsadressen benötigen auf Ihrem Weg zum Flughafen bzw. vom Flughafen zurück, so sind diese nicht im Buchungspreis enthalten.
Bitte sprechen Sie vorher mit uns.

Hier finden Sie uns:

Shuttle Service Marcel Graß
Hintergasse 16
03096 Werben

 

Tel. 035606/48 99 57
E-Mail senden

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